Die Umsatzsteuer bei Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen

Hier haben wir einige häufige Fragestellungen in Kurzform beantwortet. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Rubrik auf die Umsatzsteuer eingegangen wird. Die Angabe "nicht steuerbar" bedeutet damit nicht etwa, dass dieser Vorgang nicht im Rahmen der Ertragsteuer zu erfassen wäre. 

Die Ausführungen ersetzen daher keine Individual-Beratung, da u.a. rechtliche Beurteilungen in stetigem Wandel sein können.
Lassen Sie uns gerne zu Ihrem individuellen Sachverhalt Stellung nehmen!

Umtausch von Kryptowährungen

Sofern konventionelle (Fiat-)Währung in  Kryptowährung umgetauscht wird, so liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor.

 

Diese ist im Rahmen der Analogie nach §4 Nr. 8b UStG auch umsatzsteuerfrei.


"...sind steuerfrei.....die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden"

 

Siehe dazu ebenfalls das höherrangige EU-Recht unter Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL. 

Diese Begründungen beziehen sich ausschließlich auf den Handel mit Kryptowährungen (hier als Beispiel verwendet: Bitcoin). Ergänzende Hinweise dazu siehe auch unter "Mining und die Umsatzsteuer".

Historisch gesehen hat Deutschland versucht entgegen anderer EU-Staaten für den Handel eine Umsatzsteuerpflicht zu begründen, ist hieran aber gescheitert. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem aktuellen deutschen Steuerrecht ist also nach wie vor notwendig. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Verwendung von Kryptowährungen
Gebühren für eine Wallet
Handelsplattform als Marktplatz
Handelsplattform als Mittelsperson
Mining und die Umsatzsteuer

Rechtsquellen

Allgemeine Hinweise


Gerne stellen wir Ihnen die bekannten und teils genutzten Rechtsquellen für ein Selbststudium bereit. Recherchieren Sie in den genauen Wortlauten und kontaktieren uns gerne bei Rückfragen oder Anwendungsfragen.



Rechtsquellen



  1. Bundesregierung v. 15.09.2014, Stellungnahme in der Rechtssache C-264/14 (Hedqvist)                        Anmerkung: Eingabe der Bundesregierung gescheitert! 
    www.bundesverband-bitcoin.de/wp-content/uploads/2014/12/Eingabe-Deutschland-ECJ.pdf
  2. EuGH-Urteil v. 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist - Dienstleistungen gegen Entgelt — Umtausch der virtuellen Währung ‚Bitcoin‘ in konventionelle Währungen — Befreiung
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:62014CJ0264
  3. Bundestag Drucksache v. 05.01.2018, Antwort auf die Frage Nr. 25 der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Seite 21-22
    http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf
  4. BMF v. 27.02.2018, III C 3 - S 7160-b/13/10001 - Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf;jsessionid=B91F2EA65D3465EDBEFD31745BEA37CB?__blob=publicationFile&v=1